Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Erklärung: 30.07.2025
Die H.T. Trade Service GmbH & Co KG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für:
Beschreibung der Dienstleistung
premiumXL ist ein Möbel-Geschäft im Internet.
Bei uns kannst Du Möbel für Dein Zuhause und den Garten kaufen.
Zum Beispiel:
- Betten zum Schlafen
- Tische, Stühle und Schränke für Wohnzimmer und Esszimmer
- Möbel für den Garten
Du kannst alles einfach von zu Hause aus anschauen und bestellen.
Es gibt eine Suchleiste. Damit findest Du schnell, was Du suchst.
Zu jedem Möbelstück zeigen wir Bilder und erklären es gut.
So kaufst Du bei uns ein
Wenn Dir ein Möbelstück gefällt, klickst Du auf „In den Warenkorb“.
Dort siehst Du, was Du ausgesucht hast.
Du kannst Dinge wieder löschen oder ändern.
Dann klickst Du auf „Zur Kasse“.
Dort gibst Du Deine Adresse ein.
Du kannst aus mehreren Zahlungsarten wählen, zum Beispiel:
- Bank-Zahlung mit Klarna
- Zahlung mit PayPal
Zum Schluss bestätigst Du den Kauf. Dann schicken wir Dir die Möbel.
Mein Konto – Alles Wichtige auf einen Blick
Du kannst Dich auf der Seite anmelden.
Dann kommst Du in Deinen Bereich.
Dort siehst Du:
- was Du bestellt hast
- ob Deine Bestellung schon unterwegs ist
- frühere Einkäufe
- Deine Rechnungen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) vereinbar.
Grundsätzlich sind unsere Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar – in einer Weise, die allgemein üblich ist, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
In einzelnen Fällen kann es noch zu Einschränkungen kommen. Wir arbeiten daran, die noch bestehenden Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Barrieren bestehen aktuell auf einzelnen oder mehreren Seiten der Website:
- Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist teilweise zu gering. Das kann es für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen schwer machen, Inhalte zu erkennen.
- Einige eingebundene Inhalte („iFrames“) haben keine Beschreibung. Das erschwert die Bedienung mit einem Screenreader.
- Formularfelder sind teilweise nicht oder unzureichend beschriftet. Das kann dazu führen, dass Menschen mit Screenreader die Eingabefelder nicht richtig zuordnen können.
- Einige Schaltflächen (Buttons) haben keine erkennbare Beschriftung. Auch hier wird die Nutzung mit einem Screenreader erschwert.
- Manche Überschriften fehlen oder sind technisch so eingebunden, dass sie für Screenreader nicht lesbar sind. Dadurch können Inhalte schwerer gefunden oder verstanden werden.
- Es gibt auf vielen Seiten technische Fehler bei sogenannten ARIA-Attributen. Diese Informationen helfen eigentlich Hilfstechnologien – wenn sie aber fehlerhaft sind, können sie sogar verwirren.
- Teilweise fehlen strukturierte Zusammenhänge zwischen über- und untergeordneten Inhalten. Das führt zu unerwartetem Verhalten beim Navigieren mit Hilfstechnologien.
- Einige versteckte Elemente (z. B. per „aria-hidden“) sind trotzdem mit der Tastatur erreichbar. Das kann Menschen mit Assistenztechnologie irritieren.
- Einige interaktive Elemente (z. B. Links oder Buttons) sind nicht eindeutig benannt. Das erschwert die Nutzung per Sprachsteuerung.
- Manche technische Kennzeichnungen (ARIA-IDs) sind mehrfach vergeben. Das kann die Orientierung mit dem Screenreader stören.
- Einige Listen enthalten Elemente, die dort technisch nicht hineingehören. Dadurch kann es passieren, dass Listen nicht korrekt vorgelesen werden.
Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
Der Aufwand zur Behebung dieser Barrieren stellt nach § 12a Absatz 6 BGG eine unverhältnismäßige Belastung dar:
- Bilder ohne Beschriftung:
- Auf allen Seiten gibt es Bilder, die keine Alternativtexte enthalten. Menschen, die Screenreader nutzen, erhalten dadurch keine Informationen zum Bildinhalt.
- Links ohne erklärenden Text:
- Es gibt Links, bei denen kein sichtbarer oder vorgelesener Linktext vorhanden ist. Für Nutzer:innen mit Hilfstechnologien ist dadurch nicht erkennbar, wohin der Link führt.
Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung, die wir im Zeitraum April bis Juni 2025 vorgenommen haben.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
H.T. Trade Service GmbH & Co KG
Eversburger Str. 32
49090 Osnabrück
marketing@premiumxl.com
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
Wir arbeiten aktuell an einem technischen Relaunch unserer Onlineshops. Im Rahmen dieses Projekts finden die Anforderungen an digitale barrierefreie Zugänglichkeit Berücksichtigung. Wir gehen von einer Aktualisierung des Systems Anfang Januar 2026 aus.
Dieser Erklärung wurde am 30.07.2025 veröffentlich.